Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg
Krankgeschriebene arbeitet zu Hause
Kündigungsgrund?
Der Arbeitnehmer, neudeutsch: die Arbeitnehmerin (AN) ist im Falle der Erkrankung gehalten, sich gesund zu pflegen. Neben der bekannten Pflicht zur Krankmeldung und der Vorlage einer entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht deshalb die Verpflichtung den Heilungsprozess nicht negativ zu beeinflussen. Im Falle einer Grippe heißt dies sicherlich zu Hause bleiben und das Bett hüten. Aber es gibt auch andere Arten von Erkrankungen.
Hier war Arbeitnehmerin wegen einer Erkrankung aus dem psychosomatischen Bereich krankgeschrieben. Im Rahmen eines Telefonats der AN mit der Personalabteilung ließ sich ein Problem nicht klären und sie erklärte dem Personalberater "Rufen Sie mich bitte später auf meinem Handy an, ich bin nämlich dann auf Baustelle". Die Reaktion des Arbeitgebers kann man sich vorstellen. Auf Baustelle heißt in der Vorstellung eines Arbeitgebers natürlich krank sein, gleichzeitig schwarz auf dem Bau arbeiten, das geht gar nicht. Es stellte sich dann heraus, dass mit Baustelle die eigene Baustelle (Garage) in unmittelbarer Nähe des Hauses gemeint war. Aufgrund der Erkrankung der Arbeitnehmerin lag es auch nahe, dass sie bei einer solchen Tätigkeit gesunden würde, da körperliche Arbeiten insoweit in der Regel durchaus förderlich sind. Folglich konnte das Verfahren außergerichtlich geklärt werden.
Entschieden hat das hessische Landesgericht zu einer Zugreise während der Krankheit, die für zulässig erklärt wurde (28.11.2012, AZ: 18 Sa 695/12).
Der in der Regel erhobene Vorwurf, die Arbeitnehmerin täusche eine Krankheit vor, wird durch die Glaubwürdigkeit einer ärztlichen Bescheinigung entkräftet. Diese ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird von den Gerichten hoher Beweiswert im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung zuerkannt. In Hinblick auf Krankheiten ist nunmal ein Gericht keine Fachfrau...
Rechtsanwalt Reimers