Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg
FAQ-Arbeitsrecht (Internet, Sonntagsarbeit, Überstunden, Pausen)
Darf der Arbeitnehmer das Internet seines Arbeitgebers privat nutzen?
Nein. Das darf er nicht. Internet- oder Email-Nutzung für private Zwecke ist nur dann erlaubt, wenn der Arbeitgeber es ausdrücklich genehmigt hat oder wenn eine echte Notsituation vorliegt. Der Arbeitgeber darf auch den kompletten Email-Verkehr des Arbeitnehmers lesen, sofern nicht ausdrücklich eine private Nutzung vereinbart wurde.
Muss ein Arbeitnehmer für dienstliche Emails erreichbar sein?
Nein, das muss er nicht. Die Freizeit dient der Erholung. Gerade deswegen hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf das Lesen von Emails.
Wie lange darf ohne Unterbrechung am Bildschirm gearbeitet werden?
Dem Arbeitnehmer stehen bei Bildschirmarbeiten Bildschirmpausen zu, die nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden dürfen. Dies sind etwa 5-10 Minuten pro Stunde. In dieser Zeit müssen dann allerdings andere Arbeiten erledigt werden, wenn diese vorhanden sind.
Kann der Arbeitgeber während einer Krankheit kündigen?
Ja. Ausnahme, möglicherweise eine fristlose Kündigung. Dann kommt es auf die Begründung dieser fristlosen Kündigung an. Es gelten im Übrigen die anderen arbeitsrechtlichen Regeln. Spätestens bei Eingreifen des Kündigunsschutzgesetzes tun sich viele Arbeitgeber mit einer regulären Kündigung
Arbeit bis in den späten Abend, muss der Arbeitnehmer am nächsten Tag wieder pünktlich erscheinen?
Nein, dem Arbeitnehmer steht eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn zu.
Darf der Arbeitgeber Sonntagsarbeit verlangen?
Nur dann, wenn Sonntagsarbeit vereinbart wurde. Das kann auch im Tarifvertrag stehen. Ausgenommen sind lebenswichtige Arbeiten.
Wieviel Pause muss ein Arbeitgeber gewähren?
Nach 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten. Ab 9 Stunden 45 Minuten.
Muss ein Arbeitnehmer unbezahlte Überstunden leisten?
Nein, selbstverständlich nicht. Möglich ist aber eine Vereinbarung über einen Freizeitausgleich. Insgesamt werden Überstunden aber nur dann bezahlt, wenn sie der Arbeitgeber angeordnet hat oder sie betriebsnotwendig waren oder vom Arbeitgeber nachweisbar geduldet wurden (dieser hat die Überstunden also bemerkt)
Wieviel Urlaub steht einem Arbeitnehmer nach dem Gesetz zu?
Laut Bundesurlaubsgesetz mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Dieser ist möglichst zusammenhängend zu gewähren.
Gibt es einen Anspruch auf Urlaubsgeld.
Nein.
schwer.
Tel: 0931 - 40 51 58