Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Verkehrsunfall, was nun?

In der Regel sind die Unfallbeteiligten geschockt und froh über jede Hilfestellung, die natürlich zu allererst von den Versicherern kommt. Die haben nämlich größtes Interesse, die sog. "Wegelagerer des Schadens" - damit sind Sachverständige und Anwälte gemeint - zu umgehen.

Wenn selbst Richter zu der Empfehlung kommen das "Schadensmanagement durch Versicherer abzulehnen, denn es bringt das Risiko mit sich, dass der Geschädigte nicht den Schadensersatz bekommt, der ihm nach Gesetz und Rechtssprechung zusteht.

Der Geschädigte kommt auch in Gefahr, übereilt Entscheidungen zu Art und Weise der Schadensbehebung treffen zu müssen, so dass er keine ausreichende Gelegenheit hat, einen unabhängigen und technischen Sachverständigen zur Feststellung des Schadens hinzuzuziehen, sich über seine Rechte und Pflichten sowie über die für ihn wirtschaftlichste Art der Schadensbehebung zu informieren, insbesondere anwaltlichen Rat einzuholen".

Nachdem viele Richter Rechtsanwälte für eine überflüssige Kaste halten, dürfen Sie also ganz sicher davon ausgehen, dass es jeden Sinn macht, einen Anwalt hinzuziehen. Denn folgende Ansprüche bestehen und werden Ihnen von der Versicherung nur ungern erklärt:

Darüber hinaus gibt es Ansprüche, von denen Sie gar nichts wissen können. Sagt Ihnen fiktive Haushaltsführungsschaden etwas? Sagt Ihnen 130 % Regelung bei wirtschaftlichem Totalschaden etwas?

Und was die wenigsten wissen: Die Kosten des Anwalts sind in aller Regel durch die gegnerische Versicherung zu tragen.

Wegelagerer des Schadens

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