Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg
Glossar
Abfindung:
Der Begriff Abfindung stammt aus dem Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Kündigungen werden oft mit einer Abfindung "versüsst", bzw. die Abfindung steht am Ende eines Rechtsstreits zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Arbeitsrecht meint er die einmalige Geldzahlung zum Ausgleich von Rechtsansprüchen, die gegenüber dem Arbeitgeber bestehen. Oftmals macht es Sinn, den Vergleich vor dem Arbeitsgericht zu schließen, da andernfalls Ärger mit dem Arbeitsamt droht. Im Gesellschaftsrecht wird überwiegend bei Ausscheiden eines Gesellschafters eine Abfindung als Ausgleich für die dortigen Rechte bezahlt.
Was bedeutet eigentlich:
Abmahnung? Eine Abmahnung ist die Aufforderung eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Das gleiche gilt im Urheberrecht, oftmals beim Download von Musik oder Musikfilmen, oder Fotografien. Hier kommt zur Abmahnung oftmals eine strafbewehrte Unterlassungserklärung dazu. Heutzutage finden sich die meisten Abmahnungen im Urheberrecht, repektive download von Musik, download von Filmen, unberechtigte Nutzung von Fotografien. Meistens geht mit der Abmahnung eine strafbewährte Unterlassungserklärung einher.
Abtretung:
(§ 398 BGB). Der Inhaber einer Forderung tritt (also überträgt) diese auf seinen Vertragspartner. Die Forderung wechselt vom bisherigen Gläubiger (sog. Zedent) auf einen neuen anderen Gläubiger (sog. Zessionar). Häufig abgetreten werden Geldforderungen. Die meisten kennen Inkassounternehmen, bei denen vom eigentlichen Gläubiger (meinetwegen OTTO Versand oder Quelle-Arcandor) ihre Forderung an ein Inkassounternehmen abtreten. Diese macht dann die ursprüngliche Forderung geltend.
AGB:
Steht für allgemeine Geschäftsbedingungen - sprich: das Kleingedruckte. Im Rahmen des Abschlusses eines Vertrages verwendet eine Partei vorformulierte Bedingungen. Es ist gesetzlich in der EU stark reguliert, welche AGB (Bedingungen) zulässig sind.
Alkohol:
Legales Rauschmittel - im Gegensatz zu illegalen Rauschmittel (siehe BtMG). Alkohol im Straßenverkehr ist grundsätzlich erlaubt, wobei ab 0,5 Promille relative Fahruntauglichkeit und ab 1,1 Promille absolute Fahruntauglichkeit normiert ist. Bayern und Baden-Württemberg erzwingen ab diesem Wert den so genannten Idiotentest (MPU Test), in den übrigen Bundesländern erst ab 1,6 Promille
Download:
Download ist kein Rechtsbegriff; schon deshalb nicht, weil er nicht dem deutschen Sprachraum entnommen ist. Es gibt eine Unzahl von Abmahnungen wegen angeblich unberechtigtem Download von Musik und Filmen, zum Teil auch wegen Fotos. Zeiterscheinung mit finanziellen Folgen.
Eidesstattliche Versicherung:
Die eidesstattliche Versicherung gibt es in zweierlei Weise. Zum einen: kann der Versichernde etwas erklären und dieser Erklärung besondere Schwere beimessen, in dem er sagt, dass er sie eben nicht nur versichert, sondern eidesstattlich versichert. Wesentlich öfters kommt die eidesstattliche Versicherung von Schuldnern vor (§ 807 ZPO). Das entspricht dem Grundsatz "einem nackten Mann, kann man nicht in die Tasche greifen". Der Schuldner erklärt hier, dass bei ihm "nichts zu holen" ist. An eine solche Versicherung schließt sich nicht zwingend eine Insolvenz an.
Freiberufler:
Zum Beispiel Ärzte - Ingenieure - Steuerberater - Rechtsanwälte - Künstler unterliegen nicht der Gewerbeordnung, sind aber trotzdem selbständig. Oftmals ist die Tätigkeit mit einem vorausgehenden Studium verbunden. Es soll um die Erbringung von Dienstleistungen höherer Art, im Sinne wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer oder unterrichtender Art und Weise gehen. Das wird der eine oder andere sicher anders sehen.
IP:
IP-Adresse ist die Adresse mit der Ihr Computer am Internet angeschlossen ist. Es entspricht Name und Adresse im wahren Leben (siehe link Abmahnwahn und Downloaddschungel).
Mahnbescheid:
Gemäß §§ 688-703 ZPO soll der Gläubiger einer Geldforderung schnell, einfach und kostengünstig zu einem sog. Vollstreckungstitel kommen, ohne das er damit Gerichte nervt. Früher ging das mit einem Formular; heute ist das nur online mit Computer möglich. In Bayern kann das nur noch über das Mahngericht Coburg erfolgen.
Marke:
Marke wird in § 3 Markengesetz legal definiert (siehe Link). Beispiele kennt jeder: Tempo für Taschentücher, Dieselgate für VW, google für suchen oder Suchmaschine. Eine gute Marke zeichnet sich durch eine hohe Unterscheidungskraft aus. In § 3 MarkenG heißt es: "Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farbe und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden".
MPU - Idiotentest:
Eine MPU (Fahreignungstest) fällt regelmäßig dann an, wenn der Führerschein entzogen wurde, weil Alkohol oder Drogen im Spiel waren. In der Regel verlangt der ausführende TÜV oder andere MPU-Anbieter dann Abstinenznachweise.
Später findet der eigentliche Test statt, der mehrere Stunden dauert. Den Inhalt muss man absolvieren, ist aber fast ausnahmslos unproblematisch. Entscheidend ist das Gespräch mit dem Psychologen, dass sich von 15 Minuten bis 2 Stunden ziehen kann. Die Idee einen solchen Gesprächstest unvorbereitet "zu bestehen" halte ich persönlich für abwegig. Auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird: nach meinem Dafürhalten ist das Bestehen einer MPU eher die Ausnahme, denn die Regel.
Pfändung:
Pfändung ist ebenfalls legal definiert. Es geht um die Wegnahme von Sachen, um den Gläubiger - oftmals im Wege einer Versteigerung - befriedigen zu können. Die Pfändung steht am Ende eines Rechtsprozesses und wird im Rahmen der Zwangsvollstreckung vollzogen. Mit ihr kann die Durchsuchung einer Wohnung verbunden sein. Eine Beschlagnahme von Gegenständen erfolgt, um den Gläubiger (in der Regel einer Forderung) später befriedigen zu können. Die Pfändung findet im Rahmen der Zwangsvollstreckung statt (link Zwangsvollstreckung). Bei der Pfändung erfolgt in der Regel eine Durchsuchung der Wohnung (link).
Stuttgarter Verfahren: Mit diesem Verfahren wird der Wert eines Anteils an einer nicht börsennotierten Gesellschaft (in der Regel GmbH oder KG) geschätzt. Dabei wird ein Substanz- und ein Ertragswert ermittelt. Der Substanzwert ist letztlich das, was an tatsächlichen Sachwerten vorhanden ist. Der Ertragswert ergibt sich in der Regel aus dem Durchschnitt der Gewinne der letzten drei Jahre, die zum Teil unterschiedlich gewogen werden.
Scheidung:
Scheidung setzt denknotwendig das Eingehen einer Ehe voraus. Formal muss vor der Scheidung eine Trennung vollzogen worden sein. Mit dem Ausspruch einer rechtskräftigen Scheidung ist die Ehe endgültig beendet.
Titel:
Der Titel bescheinigt die Rechtmäßigkeit einer Forderung und ermöglicht sog. Vollstreckungsorgane einzusetzen (in der Regel Gerichtsvollzieher), die ihn zwangsweise durchsetzen. Ein Titel steht am Ende eines entweder kurzen (Mahnbescheidsverfahrens) oder am Ende eines langen Prozesses nach Beendigung des sog. Instanzenzuges. Die allgemeine Verjährung von drei Jahren tritt hier erst nach 30 Jahren ein.
Unterhalt (früher Alimente):
Hierüber wird heftig gestritten. Formal geht es um Geld zur Sicherstellung des Lebensbedarfs - oftmals von Kindern, Lebenspartnern oder Geschiedenen, zunehmend auch Eltern. Bei minderjährigen Kindern gibt es auch sog. Naturalunterhalt durch Unterkunft, Nahrungsmittel und Bekleidung.
Unternehmer:
Der Unternehmer ist nach § 14 BGB legal definiert (siehe unten). Er ist der Gegenpol zum Verbraucher, der die Waren und Dienstleistungen des Unternehmers verbraucht. Der Unternehmer ist nach § 14 BGB: "Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtskräftige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Damit unterscheidet das Gesetz nicht vom Freiberufler. Einfacher wäre die Definition: Der Unternehmer ist Inhaber eines Unternehmens".
Urheber:
Auch er ist legal definiert. Der Urheber soll laut Gesetz ein Werk erstellen, welches eine geschützte oder schützbare Schöpfung sein soll. Es muss also eine gewisse Schöpfungshöhe vorhanden sein. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert „Urheber ist der Schöpfer des Werkes“. Dabei ist Werk eine geschützte oder schützbare Schöpfung im Sinne des Urheberrechts, also etwas Geschaffenes auf dem Gebiet von Literatur, Kunst, Musik, Wissenschaft, etc.
Verbraucher:
Verbraucher ist das natürliche Pendant zum Unternehmer. Im Recht bezeichnet der Verbraucher eine natürliche Person, die mit einem Unternehmer Verträge schließt und typischer Weise wirtschaftlich unterlegen ist.
VW-Käfer: Der VW Käfer ist ein seit 1938 produzierter Pkw der Volkswagen AG. Nicht alle Begriffe sind zwangsläufig rechtlicher Natur. Allerdings war mein erster Käfer rot.
Zeugnis:
Zeugnisse tauchen vor allen Dingen nicht in der Schule, sondern als Arbeitszeugnisse und dort als einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis auf. Typisch dafür die sogenannte Zeugnissprache.
Zuschlag:
Der Begriff Zuschlag kommt aus dem Zwangsvollstreckungsrecht. Er bezeichnet das Ende einer Auktion. Der Auktionator (in diesem Fall also nicht ebay) ist in der Regel eine Amtsperson, die dem Höchstbietenden ein Versteigerungsobjekt zuschlägt. Damit ist der Ersteigerer neuer Eigentümer.
Zwangsvollstreckung oder österreichisch: Exekution: Nein, hier soll niemand erschossen werden. Es geht aber auch um die Anwendung staatlicher Gewalt. Ein Gläubiger setzt seine Rechte am Ende eines Prozesses im Wege der Zwangsvollstreckung durch und erhält etwas aus dem Eigentum o. ä. vom Schuldner. Sie erfolgt in der Regel durch einen Rechtspfleger oder den Gerichtsvollzieher.
Tel: 0931 - 40 51 58