Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Spendenbetrug mal anders

Sanwood

Nicht alle Menschen sind so ehrlich, wie der Herr auf dem Bild

Und schon sind wir, wie der Lateiner so schön sagt, in medias res: Spendenbetrug: Sie (also fiktiv) nehmen eine Büchse, betteln den gemeinen Würzburger an und behaupten, das gesammelte Geld käme dem darbenden Tierschutzverein zugute. In Wahrheit wollen Sie Alkohol und Schokolade (stimmt zwar, ist aber trotzdem fiktiv) kaufen. Die Rechtssprechung meint nun: Das dürfen Sie nicht und nicht etwa, weil das dick macht, sondern, weil die Menschen, die Ihnen Geld gaben, einen wirtschaftlichen Nachteil erlitten. Das sei Betrug. Klingt richtig, ist falsch, denn einen wirtschaftlichen Nachteil hätten die "Opfer" auch dann gehabt, wenn das Geld tatsächlich an den Tierschutz gegangen wäre.

Der Jurist sagt: Nur das, was im Strafgesetzbuch steht, kann auch bestraft werden (ein alter römischer Rechtsgrundsatz übrigens), aber hieran halten sich eben nicht alle Gerichte. Mit der Erfindung "Zweckverfehlungslehre" bestraft eine Rechtssprechung den oben genannten „(fiktiven) Täter" deshalb, weil ein wirtschaftlicher Schaden auch dann vorliege, wenn man den Zweck seiner Zahlung nicht erreiche. Auch das ist schlichter Quatsch, weil die Fehlvorstellung etwas Gutes zu tun, kein wirtschaftlicher Schaden ist. Es ist einfach nur ein Irrtum. Im Übrigen kann ich gar nicht aufzählen, wie oft ich den Zweck meiner Zahlung nicht erreicht habe - weil entweder die Werbung falsches suggeriert oder ich selbst einfach eine falsche Vorstellung vom Einkauf hatte. Angefangen von der üppigen Blondine, die angeblich zum Auto mitgeliefert wird, bis zum root beer, das kein Bier ist. Das Bundesverfassungsgericht hat auf die immer wieder festzustellende Tendenz von Strafrichtern reagiert, Straftatbestände in das "rechtliche Nirvana" auszuweiten. Es nennt das und jetzt wird es für den Laien ganz hart: eine Verschleifung.

Sie sehen: Auch in abstrus anmutenden Fällen kann der Gang zum Rechtsanwalt hilfreich sein. Und wieder mal haben wir es dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken, dass einfache Rechtsgrundsätze auch eingehalten (und nicht verschleift) werden.

Rechtsanwalt Reimers