Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg
Bauer sucht Frau
Manchmal drängt sich der Eindruck auf, dass Gerichte missbraucht werden, um in den Schlagzeilen zu bleiben.
So bei der Kuppelshow Bauer sucht Frau, wenn Inka Bause angeblich jahrelang Single, endlich einen neuen Partner, den linken Landtagsabgeordneten Stefan Gebhardt gefunden hat. Ob das eine Nachricht ist, weiß ich nicht. Jedenfalls macht man daraus eine Nachricht, wenn man‘s vor Gericht bringt.
Warum in aller Welt der Landtagsabgeordnete Stefan Gebhardt sich gerichtlich dagegen wehrt, dass seine Beziehung zu Inka Bause öffentlich gemacht wird, verstehe wer will. Eine echte win-win-Situation für beide - Bause und Gebhardt - möchte man meinen.
Dass sah auch der BGH so und entschied in seinem Urteil vom 22.11.11, AZ: VI ZR 26/11, dass die Super Illu weiterhin titeln darf: Inkas Traumjahr, neue Liebe macht ihr Glück perfekt - die Inkastory.
Tatsächlich wird dort Gebhardt‘s Alter, Größe und sein Sternzeichen benannt und jedenfalls das mit dem Sternzeichen ist schon sehr privat. Noch privater fand er die Veröffentlichung seines Bildes, wobei man sich fragen muss, womit er eigentlich im Wahlkampf wirbt, jedenfalls scheinbar nicht mit seinem Bild.
Der BGH erklärt weiter, dass Herr Gebhardt die Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitsrechte hinzunehmen hat, weil sein Schutzinteresse die schutzwürdigen Belange der Presse nicht überwiege. Weiter wird auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts rekurriert, wonach wahre Tatsachenbehauptungen in der Regel hingenommen werden müssen, auch wenn sie nachteilig für Herrn Gebhardt wären. Herr Gebhardt trete in der Öffentlichkeit als Landtagsabgeordneter auf. Auf seiner Webseite finde sich ein Portraitfoto mit Angaben zu Geburtsdatum, Geburtsort, Ausbildung und beruflicher Weiterbildung sowie allen Funktionen und Ehrenämtern. Die darüber hinaus beanstandete Information der Super Illu über seine Körpergröße und die Aussage, dass sein großes Hobby die Musik und seine Leidenschaft die Politik sei, seien wahre Tatsachenbehauptungen (wenn auch scheinbar nachteilig für den Politiker). Dies seien keine ehrenrührigen Meinungsäußerungen.
Auch die Tatsache, dass Inka Bause, die einem breiten Fernsehpublikum genannte Sängerin und Moderatorin seine Lebensgefährtin ist, habe er hinzunehmen, da insoweit gerade bei Politikern ein großes Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu bejahen sei ( vgl. EGMR NJ 2004, S. 2647, 2649f., Bundesverfassungsgericht NJW 2006, S. 2835 ).
Im übrigen gehöre es zum Kern der Pressefreiheit, dass die Medien im Grundsatz auch nach ihren eigenen publizistischen Kriterien entscheiden können, was sie öffentlichen Interesses für wert halten und was nicht ( gut zu erkennen an der Bobbycar-Entscheidung der Bildzeitung im Rahmen der Wulff-Berichterstattung ).