Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg

Erdogans Schmähgedicht

Jan Böhmermann hat sicherlich keine Haft von 3-5 Jahren - so wie oft kolportiert - zu erwarten. Das ist ein maximaler Strafrahmen nach § 103 StGB, der hier sicherlich nicht ausgefüllt werden wird. Wahrscheinlicher ist eine Geldstrafe in Höhe von etwa 30-80 Tagessätzen.

Das Kanzleramt wird wohl sagen, dass man eine juristische Prüfung besser den Juristen überlässt und dies die Gewaltenteilung so vorsieht, mithin die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 104a StGB erteilt wird.

Ob ein Richter zum Ergebnis kommt, dass hier noch Satire vorliegt... ich persönlich habe meine Zweifel. Hier der Wortlaut des Gedichtes:

Sackdoof, feige und verklemmt
ist Erdogan der Präsident.
Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst eine Schweinefurz riecht schöner.
Er ist der Mann, der Mädchen schlägt.
Und dabei Gummimasken trägt.
Am liebsten mag er Ziegen ficken
und Minderheiten unterdrücken.
Kurden treten, Christen hauen
und dabei Kinderpornos schauen.
Und selbst abends heißt`s statt schlafen,
Fellatio mit hundert Schafen.
Erdogan ist voll und ganz
ein Präsident mit kleinem Schwanz.
Jeden Türken hört man flöten,
die dumme Sau hat Schrumpelklöten.
Von Ankara bis Istanbul
weiß jeder, dieser Mann ist schwul.
Pervers, verlaust und zoophil
Recep fritzel prickobil.
Sein Kopf so leer wie seine Eier.
Der Star auf jeder Gangbang Feier.
Bis der Schwanz beim pinkeln brennt, das
ist Recep Erdogan, der türkische Präsident.
(Jan Böhmermann)

Nach Kurt Tucholsky darf bekanntermaßen Satire alles. Das werden sich deutsche Richter aber sicherlich nicht vorschreiben lassen. Klar: Erdogan als schwul zu bezeichnen, ist in Deutschland keine Beleidigung. Aber Böhmermann ist da ja deutlich weiter gegangen ( s. o. ).

Eine strafrechtliche Beleidigung liegt bei klassischen Schimpfworten oder einer sog. Schmähkritik vor, wenn es also nur noch darum geht, einen Menschen in seiner Ehre anzugreifen. Das dürfte hier schwer zu verneinen sein.

Und letztlich:

Nach dem "Stinkefinger" von Varoufakis, dem Grimmepreis hierfür, dürfte mit der Erdogan Schmähkritik nunmehr jeder Deutsche Herrn Böhmermann kennen. Ich unterstelle mal, dass das einem Medienmenschen nicht unrecht ist. In einer Kosten-Nutzen-Analyse dürfte die Strafe deshalb ein vergleichsweise gutes Invest sein.

Reimers