Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg
Mindestabstand Blitzer - Schild
Wie nah darf der Blitzer auf das Schild der Geschwindigkeitsbeschränkung folgen?
Das ist im Gesetz erst einmal nicht geregelt. Allerdings gibt es den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung (von dem allerdings gerne abgesehen wird). Gleichwohl: Es gibt Richtlinien in Bundesländern für die Einhaltung eines Mindesabstands der Geschwindigkeitsmessung zum Verkehrsschild. Es soll nämlich gefährliche Gewaltbremsungen im Bereich der Verkehrsschilder verhindert werden. Allerdings kann in Ausnahmesituationen, wie an Gefahrenstellen oder nach sog. Geschwindigkeitstrichtern von der Vorgabe abgewichen werden.
In Bayern beträgt der Abstand grundsätzlich 200 Meter, so übrigens auch in Thüringen.
In Baden Württemberg, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein sind dies 150 Meter.
In Sachsen-Anhalt, Rheinland Pfalz, Hessen nur 100 Meter.
Rechtsanwalt Reimers