Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg
Wann kommt es zur MPU?
MPU, also das Medizinisch Psychologische Gutachten werden immer häufiger. Nach der - wahrscheinlich bekannten - Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes dürfte die Grenze von 1,6 Promille bei Alkoholfahrten gefallen sein. Der weitaus häufigste Fall zur MPU ist eine Alkoholfahrt. Bisher musste der "Delinquen" ab einem Promillewert von 1,6 die MPU absolvieren. Der ADAC behauptet, 40 Prozent der Probanden würden durchfallen. Nach meiner Erfahrung sind das deutlich mehr. Nach mehreren MPU's - diese kann kostenpflichtig mehrmals abgelegt werden - dürfte die Quote von knapp 50 Prozent erreicht werden.
Hier hatte eine ältere Dame ihren 50 Jahre alten Führerschein abgeben müssen. Sie hatte erklärt, dass sie nur drei Gläser mit Wasser verdünnten Melissengeist getrunken habe. Vom Melissengeist habe sie auch ausreichende Vorräte zu Hause. Sie hatte damit eine Promillewert von 1,27 zustande gebracht.
Messerscharf schloss der Sachbearbeiter in der Führerscheinbehörde auf eine "Spiegeltrinkerin". Gegen diese Entscheidung zog die Dame vor das Gericht. Sie verlor in erster Instanz und auch jetzt in der zweiten Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dürfte damit deutschlandweit die 1,6 Promillegrenze, die in allen Bundesländern derzeit noch gilt, zu Fall bringen.
Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus. Es spricht aber viel dafür, dass sich da Bundesverwaltungsgericht dem Bayerischen VGH und dem schon vorher in der Sache ebenso entscheidenden Baden Württembergischen Verwaltungsgerichtshof anschließt.
Es zeichnet sich also ab, dass demnächst bei jedem Führerscheinentzug (und wahrscheinlich noch nicht Fahrverbot) eine MPU zu absolvieren ist. In aller Regel wird derzeit ein Fahrverbot als sog. OWi bis 1,1 Promille und ein Führerscheinentzug bei höheren Werten angeordnet.
Rechtsanwalt Reimers