Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg
Eltern haften für ihre Kinder
Als Rechtsanwalt trifft man immer wieder auf Rechtssprechung die nur aus Absurdistan stammen kann - tatsächlich aber in Deutschland judiziert wird.
Auch hier, wenn das Landgericht Mannheim allen Ernstes urteilt, dass Eltern für ihre volljährigen Kinder und deren Urheberrechtsverletzungen als Störer haften sollen. Volljährige Kinder sind per ( rechts- ) definitione keine Kinder mehr ! Wozu werden sie volljährig ? Sind sie auf einmal doch nicht ganz erwachsen oder wie ? Warum sie dann als Störer ( so der Rechtsbegriff ) gelten sollen, ist einfach nur Unsinn. Die ansonsten recht kluge, allerdings schwer zu lesende Entscheidung des Gerichts hätte es sich in diesem Punkt viel einfacher machen können. Immerhin ringt sich das Gericht dann dazu durch, dass bei ausreichender Belehrung ( der Erwachsenen durch die Erwachsenen ) ein Anspruch nicht gegeben sei (LG Mannheim v 29.09.06 Az.:7 O 76/06). Möglicherweise liegt Mannheim in Absurdistan.
Anders bei nichtvolljährigen Kindern: Hier gelten strenge und umfangreiche Pflichten. Je jünger ein Kind sei, umso engmaschiger habe die Überwachung der Internetaktivitäten der Kleinen zu erfolgen. (LG Hamburg 21.03.06 Az.: 308 O 139/06)
Abweichend von diesen Meinungen kommt das Landgericht Frankfurt zu einer anderen Bewertung der Dinge. Es müssten Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen; erst dann würde eine Überwachungspflicht für Familienangehörige ausgelöst. (20.12.2007, Az. 11 W 58/07) Das ist doch mal vernünftig.