Thilo Reimers Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt, Würzburg
Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge
Dürfen die das ?
Immer mehr Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge, um die vergleichsweisen hohen Zinsen, die dort ausgezahlt werden zu umgehen. Die Frage ist, ob eine solche Kündigung einfach hinzunehmen ist. Ärgerlich wäre das, weil bei den anhaltend Niedrigzinsen, die Bausparkasse eine vergleichsweise lukrative Geldanlage ist.
Beruhigen kann man bei Bausparverträgen, die noch nicht voll angespart sind. Diese sind nach den eigenen Bedingungen (dem Kleingedruckten der Bausparkasse) nicht kündbar. Obwohl auch hier gibt es zunehmend Versuche seitens der Kassen.
Die Bausparkassen berufen sich auf ein Urteil des Landgerichts Mainz, welches tenorierte, Bausparverträge, die länger als 10 Jahre nicht abgerufen seien, wären zur Kündigung durch die Bausparkasse berechtigt.
Allerdings vertreten andere Gerichte andere Meinungen. So vertritt beispielsweise das OLG Stuttgart die Auffassung, dass ein lediglich zuteilungsreifer Bausparvertrag nicht gekündigt werden kann (OLG Stuttgart AZ: 9 U 151/11). Ähnlich auch derzeit das Landgericht Ulm.
Nach meiner Auffassung reicht auch eine Zuteilungsreife des Bausparvertrags nicht aus, um diesen kündigen zu können. Das wäre nur dann möglich, wenn die vereinbarte Bausparsumme vollständig angespart ist.
Mehr gerne im persönlichen Gespräch.
Rechtsanwalt Reimers
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